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VG Frankfurt/Main, 10.06.2011 - 1 K 1149/11.F |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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- Justiz Hessen
Verletzung des Willkürverbots durch Nichtförderung einer Solarkollektoranlage von mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Willkürverbots durch Nichtförderung einer Solarkollektoranlage von mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 10.06.2011 - 1 K 1149/11.F
- VGH Hessen, 28.06.2012 - 10 A 1481/11
- BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 82.12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Frankfurt/Main, 04.03.2009 - 1 K 4048/08
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.06.2011 - 1 K 1149/11
Insoweit beruft sich die Klägerin auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (1 K 4048/08.F).Gegenteiliges ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 04.03.2009 (1 K 4048/08.F).
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.06.2011 - 1 K 1149/11
Das Gericht ist deshalb darauf beschränkt die angefochtenen Bescheide nur unter zwei Aspekten einer Rechtskontrolle zu unterziehen: Zunächst ist zu prüfen, ob die Behörde bei der Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen das Gleichbehandlungsgebot beachtet hat, also in allen Fällen die gleichen Kriterien zugrundelegt und auch im Einzelfall davon nicht abweicht (BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.06.2011 - 1 K 1149/11
Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nur dann vor, wenn die maßgeblichen Kriterien unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfG Urt. v. 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 -, BVerfGE 96, 198 TZ 49).
- VGH Hessen, 28.06.2012 - 10 A 1481/11
Förderung von großen Solarkollektoranlagen auf Gewerbeimmobilie
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2011 - 1 K 1149/11. - VG Frankfurt/Main, 07.03.2012 - 1 K 3783/11
Subvention
Die rechtlichen Bedenken, die insoweit gegen die Verweigerung der Basisförderung erhoben worden sind (vgl. Urt. VG Frankfurt v. 10.06.2011 - 1 K 1149/11.F -) sind für die Innovationsförderung nicht einschlägig.Insbesondere begegnet sie nicht den rechtlichen Bedenken, die insoweit gegen die Verwaltungspraxis der Beklagten bestehen als diese auch auf die Basisförderung von Solaranlagen angewandt wird (vgl. dazu Urteil VG Frankfurt vom 10.06.2011 - 1 K 1149/11.F -).